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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden finden Sie meine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Folgenden steht der Begriff Angebot steht stellvertretend für Angebot und Kostenvoranschlag.

Preise

Alle Preise sind aufgrund § 19 UStG Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei einer Änderung werden alle Auftraggeber informiert.

Angebot und Annahme des Angebots

Ein erstelltes Angebot ist 14 Tage gültig.
Durch die schriftliche Annahme via E-Mail oder durch die Annahme über unser Online-Portal(bevorzugt) des Angebots entsteht ein Vertrag.
Wie behalten uns vor, bei Angeboten eine Anzahlung zu verlangen.

Rücktrittsrecht / Storno / Ausfall

Bei einem Storno bis 14 vor Auftragsbeginn/Veranstaltungstag fallen keine Stornokosten an. Bis drei vor Auftragsbeginn/Veranstaltungstag fallen die Dispositionskosten an. Am Veranstaltungstag bzw. am Anreisetag wird 50 % des Angebots füllig. Sollte bereits eine aufgebaut und/oder mit der Probe begonnen worden sein, fallen 100 % an. Ebenso werden immer Fahrtkosten und ggf. Auslagen abgerechnet.
Eine Absage muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Verschiebung oder Nachholung einer ausgefallenen Veranstaltung stattfinden, werden bereits bezahlte Kosten gegengerechnet. Hiervon ausgenommen ist die Absage nach dem Aufbau und/oder der Probe. Hier von ausgenommen sind ebenso Fahrtkosten, Auslagen und Disposition/Planung. Diese können ggf. doppelt anfallen.

Anfahrt

Start- und Endpunkt

In der Regel erfolgt die Anfahrt von einem meiner beiden Wohnsitze:

Agentur Keller
Jahnstraße 13
72649 Wolfschugen

oder

Agentur Keller
Holderrainweg 12
74653 Künzelsau

Ebenso kann die von einer anderen Adresse erfolgen. In der Regel erfolgt die Anfahrt mit dem eigenen Auto (Diesel IV).

Kosten

Die Kilometer werden in der Regel nach dem Landesreisekostengesetz BW abgerechnet. Änderungen sind hier durch besondere Umstände möglich.
Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Mietauto gefordert sein (z.B. Stuttgarts Umweltzone) werden diese kosten zu 100% in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden Parkkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Hotelzimmer und Verpflegung

Bei einer An- und Abreise von mehr als zwei Stunden wir nach der Veranstaltung ein Hotelzimmer für eine Person benötigt. Bei einem veranstaltungbeginn vor 17:00 und einer Anfahrt von mehr als zwei Stunden erfolgt die Anreise am Tag zuvor. Ebenso wird hier ein Hotelzimmer benötigt.
Für beide fälle trägt der Veranstalter die entsprechendnen Kosten und übernimmt die Buchnung nach Absprache.

Bei zusätzlichen Reisetagen fallen die laut Reisekostengesetz aufgestellten Verpflegungspauschalen an. Diese werden nach Anschluss in Rechnung gestellt und nicht gesondert im Angebot erwähnt.

Informationen bei einer Veranstaltung mit Carlos Martínez

In der Regel reist Carlos Martínez ca. vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn an.
Die Aufbauzeit der Lichtanlage beträgt ca. 2 Stunden.
Die Aufbauzeit der Tonanlage beträgt ca. 1 Stunde.
Der Veranstaltungsraum muss hier je nach Set-up 6-7 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für mich zugänglich sein. Ebenso muss bei meiner Ankunft die Bühne und der Veranstaltungsraum spielbereit sein. Andernfalls ist der pünktliche Beginn der Veranstaltung nicht garantiert.

Hinweise bezüglich des Nichteinhaltens der Bedingungen des Veranstalters

Es ist zwingend erforderlich, die Hinweise in Bezug auf die Veranstaltungsorte zu beachten, die entweder im Angebot, im Technical Rider oder in Bogen Letzte Details angegeben sind. Besonders wichtig ist, dass die Bühne bei der Ankunft des Technikpersonals spielbereit ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, behalten wir uns vor, die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen. Mindestens jedoch werden zusätzlich zu dem vereinbarten Angebot 250 € berechnet. Außerdem liegt es in der Verantwortung des Veranstalters, sicherzustellen, dass das Event pünktlich beginnt.

Copyright, Eigentümer und Nutzungsrecht

Folgende Regelungen beziehen sich auf alle Medien/ Medienbeinhaltenden Dienstleistungen(im folgenden immer "Medien" genannt) welche unter das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte( im folgenden immer UrhG abgekürzt) Absatz 2 fallen.

Urheber und Eigentümer

Gemäß §7 UrhG ist bei allen Medien die Agentur Keller erstellt Agentur Keller der Urheber. Hier ausgenommen sind Rechte von dritten. Eigentümer ist der Auftraggeber.

Nutzungsrecht

ezahlte Aufträge:
Der Auftraggeber erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht. Dies gilet auch für kommerzielle Nutzung. Dies schleißt auch die Erzielung von Umsatz mithilfe oder unter Einsatz der Medien ein. Bsp. Bild in einem Buch.
Pro Bono:
Der Auftraggeber erhält eine Nutzungsrecht für nicht-kommerzielle Nutzung. Dies beinhaltet auch die die Nutzung auf Sozial-Media oder Werbemitteln (Plakate o.ä.)ein. Hierbei nicht erlaubte ist eine kommerzielle Nutzung für Produkte die Umsatz erziehen. Z.B. Bücher.

Verkauf

Die Folgelizenzierung oder der der Verkauf der Eigentumsrechte ist ausdrücklich untersagt und kann nur nach Absprache mit dem Urheber erfolgen.

Nennung des Urhebers

Grundsätzlich sind sie verpflichtend bei der Veröffentlichung aller Medien den Urheber zu nenne. Dies sollte wiefolgt erfolgen:

Bei der nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns eine Strafforderung vor. Strafforderung werden nach ermessen von Agentur Keller festgelegt. Diese beläuft sich minimal auf 150 € pro angefangenes Kalenderjahr.

Rechte von Dritten

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich die erforderlichen Rechte von Dritten zu klären und eventuelle Lizenzen zu erwerben. Nach gesonderter Absprache kann der Erwerb auch Agentur Keller durchführen. Für jegliche Rechtsansprüche haftet der Auftraggeber und nicht Agentur Keller.